Wir dürfen durch ein TÜV-Sachverständigengutachten den Nachweis führen, dass der Stahltank nach RAL-RG 616 hochwassersicher ist.

Der TÜV Süddeutschland kommt unter den Vorgaben einer versteiften Bodenplatte, leeren Tanks und einer funktionierenden Auftriebssicherung zum Ergebnis, dass eine Überflutungshöhe von 3,9 m vom Tankboden dem Tank nicht schadet. Bei einer Überflutung von bis zu 5,8 m sind zwar Verformungen festzustellen. Ein Zerbersten des Tanks kann jedoch erst bei einer Wasserhöhe von über 5,8 m angenommen werden.

Kommt sogar der Regelfall hinzu, dass eigentlich beim Kunden stets der Heizöltank zumindest teilweise befüllt ist, kann man nahezu für den Regelfall die Aussage treffen, dass erst bei einer Überflutung von über 6 m ein Zerbersten des Tanks eintreten könnte.

Dies sind Daten, die die Sicherheit unserer Heizöltanks gegenüber Hochwasser dokumentieren.

Die Mitgliedsfirmen der Gütegemeinschaft Standortgefertigte Tanks e.V. sind auch in der Lage, die bautechnischen Auftriebssicherungen wie Verankerung am Boden ggf. mit Stahlbändern, Verankerungen mit den Decken und im Wandbereich nach individuellen baustatischen Berechnungen durchzuführen.

Auch bei älteren Tanks sind Nachrüstungen für den Hochwasserschutz je nach individueller Situation vor Ort möglich.