GModG · Stand 10.07.2026
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Was es für die Lagerung flüssiger Brennstoffe bedeutet
Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat die Novelle des Heizungsgesetzes verabschiedet. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Für Eigentümer, Betreiber und Planer bedeutet das mehr Freiheit bei der Wahl der Heiztechnik – und macht flexible Lagerlösungen für flüssige Brennstoffe wichtiger.
- Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt.
- Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut und betrieben werden; die Entscheidung über die Heizungsart liegt beim Eigentümer.
- Ab 2029 gilt die „Bio-Treppe": ein steigender Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe – 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Bis 2045 sollen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
- Das Gesetz tritt gestaffelt in Kraft: Die Neuregelungen zum Heizungstausch greifen unmittelbar nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, weitere Regelungen folgen rund sechs Monate später. Bis zur Verkündung gilt das bestehende GEG weiter.
Was heißt das für die Bevorratung?
Wer mit flüssigen Energieträgern heizt oder Prozesswärme erzeugt, braucht Lagerbehälter, die nicht nur Heizöl, sondern zunehmend auch Bioöl, HVO und weitere klimaneutrale Brennstoffe sicher aufnehmen. Genau dafür ist der standortgefertigte Tank ausgelegt: vor Ort gebaut, maßgeschneidert und auf das jeweilige Medium abgestimmt – heute für Heizöl, morgen für dessen klimaneutrale Nachfolger.
Die Mitgliedsbetriebe der Herstellergemeinschaft Tanks e. V. planen und fertigen Behälter für genau diese Anforderungen – vom Kleintank bis zum Großtanklager. So bleibt die Investition in die Bevorratung auch unter den neuen gesetzlichen Vorgaben zukunftssicher.
Stand: 10. Juli 2026. Der Beitrag fasst den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zusammen; maßgeblich sind Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt.