GModG · Stand 10.07.2026

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Was es für die Lagerung flüssiger Brennstoffe bedeutet

Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat die Novelle des Heizungsgesetzes verabschiedet. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Für Eigentümer, Betreiber und Planer bedeutet das mehr Freiheit bei der Wahl der Heiztechnik – und macht flexible Lagerlösungen für flüssige Brennstoffe wichtiger.

10 %ab 2029
15 %ab 2030
30 %ab 2035
60 %ab 2040
100 %bis 2045 klimaneutral

Was heißt das für die Bevorratung?

Wer mit flüssigen Energieträgern heizt oder Prozesswärme erzeugt, braucht Lagerbehälter, die nicht nur Heizöl, sondern zunehmend auch Bioöl, HVO und weitere klimaneutrale Brennstoffe sicher aufnehmen. Genau dafür ist der standortgefertigte Tank ausgelegt: vor Ort gebaut, maßgeschneidert und auf das jeweilige Medium abgestimmt – heute für Heizöl, morgen für dessen klimaneutrale Nachfolger.

Die Mitgliedsbetriebe der Herstellergemeinschaft Tanks e. V. planen und fertigen Behälter für genau diese Anforderungen – vom Kleintank bis zum Großtanklager. So bleibt die Investition in die Bevorratung auch unter den neuen gesetzlichen Vorgaben zukunftssicher.

Stand: 10. Juli 2026. Der Beitrag fasst den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zusammen; maßgeblich sind Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt.